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69

Zolltarifkapitel 69

Ausgüsse, Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinale und ähnliche Installationsgegenstände, aus keramischen Stoffen

Was umfasst Position 6910 des Zolltarifs?

Position 6910 umfasst Spuelbecken, Waschbecken, Badewannen und Sanitaerkeramik. Keramische Erzeugnise des Kapitels 69 umfassen Produkte aus keramischem Material (Ton, Porzellan, Steinzeug), die bei hohen Temperaturen gebrannt werden. Diese Produkte werden im Bauwesen, in der Bad- und Kuechenausstattung, in der Industrie und Dekoration verwendet. Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Waren, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Richtlinie 84/500/EWG über die Migration von Blei und Cadmium erfüllen. Position 6910 gehört zu Kapitel 69 (Stein-, Keramik-, Glas- und Zementerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6910 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6910

Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Bauprodukte erfordern die CE-Kennzeichnung. Die Zollsätze für keramische Erzeugnise der Position 6910 liegen zwischen 0% und 7%. Lebensmittelkontaktartikel müssen auf Blei- und Cadmiummigration getestet werden. Bauprodukte (Fliesen, Steine) erfordern eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Produkte aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6910 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6910 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6910 unterliegen Baunormen- und Sicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Zertifikate für Bauprodukte (BauPVO), Leistungserklärungen, Migrationstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 6910 — worauf ist zu achten

Position 6910 umfasst Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und Sanitärkeramik. Abgrenzung zu 6909 (keramische Waren für Labor-, chemische u) und 6911 (Tafel- und KÜchengeschirr aus Porzellan) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Sanitärkeramik der Position 6910?
Die Zollsätze für Sanitärkeramik der Position 6910 liegen zwischen 0% und 7% des Zollwerts. Waschbecken, Spülbecken, Badewannen, Bidets, WC-Becken und Spülkästen aus Porzellan oder Keramik unterliegen unterschiedlichen Sätzen je nach KN-Unterposition. Porzellanartikel können leicht andere Sätze als Steinzeug- oder Steingutprodukte haben. Präferenzzollsätze von 0% sind für Einfuhren aus Partnerländern von EU-Handelsabkommen und APS-Begünstigtenländern verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und Dokumente sind für die Einfuhr von Sanitärkeramik der Position 6910 erforderlich?
Die Einfuhr von Sanitärkeramik der Position 6910 erfordert die CE-Kennzeichnung als Bauprodukt gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO 305/2011). Eine Leistungserklärung (DoP) auf Grundlage der Normen EN 14688 (Waschbecken), EN 997 (WC-Becken) oder EN 14528 (Bidets) ist Pflicht. Prüfungen zur Belastbarkeit, Dichtheit und Glasurhaltbarkeit sind erforderlich. Die Zolldokumentation umfasst eine Handelsrechnung, ein Beförderungsdokument und eine Zollwertanmeldung. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind bei der Einfuhr von Sanitärkeramik der Position 6910 zu beachten?
Bei der Einfuhr von Sanitärkeramik ist ein ordnungsgemäßer Transportschutz entscheidend, da die Produkte schwer und zerbrechlich sind — Schäden beim Versand sind ein häufiges Problem. Seefracht kann 30–40% des Warenwerts ausmachen. Die Abmessungen und Anschlüsse müssen mit europäischen Installationsstandards übereinstimmen. Einfuhren aus China dominieren den EU-Markt, daher prüfen Zollbehörden die deklarierten Zollwerte besonders genau. Eine Beratung durch ein Prüflabor zu den erforderlichen Zertifizierungen ist ratsam. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.