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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONKolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben

Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Schiffsantriebsmotoren, Außenbordmotoren

Einreihung von Außenbordmotoren (8407 21)

Die Unterposition 8407 21 umfasst Außenbordmotoren mit Fremdzündung zum Antrieb von Booten. Außenbordmotoren sind komplette Antriebseinheiten am Heckspiegel mit Motor, Getriebe, Welle und Propeller. Leistungen von 2 bis 350 PS. Zweitakt- oder Viertaktmotoren. Innenbordmotoren werden in 8407 29 eingereiht.

Emissionsvorschriften und Einfuhranforderungen

Außenbordmotoren unterliegen der Verordnung (EU) 2016/1628 (NRMM) und der Richtlinie 2013/53/EU (RCD) über Sportboote. CE-Kennzeichnung nach RCD erforderlich. Die Einfuhr erfordert EORI-Nummer, Zollanmeldung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Emissionsprüfbericht.

Zollsätze und Markt (8407 21)

MFN-Zollsätze in TARIC prüfen. Markt dominiert von Yamaha, Honda, Suzuki, Tohatsu und Mercury Marine. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM. Aktuelle Sätze in TARIC prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Emissionsvorschriften gelten?
Außenbordmotoren unterliegen der RCD 2013/53/EU mit Grenzwerten für CO, HC, NOx und Partikel. NRMM-Verordnung (EU) 2016/1628 gilt ergänzend. Seit 2006 stufenweise Grenzwerte. CE-Kennzeichnung obligatorisch.
Benötigen Außenbordmotoren CE-Kennzeichnung?
Ja. Nach RCD 2013/53/EU ist die CE-Kennzeichnung obligatorisch. Konformitätsbewertung umfasst Abgas- und Geräuschprüfungen mit benannter Stelle.
Unterschied Außenbord- vs. Innenbordmotor?
Außenbordmotor (8407 21): komplette Einheit am Heckspiegel. Innenbordmotor (8407 29): im Rumpf eingebaut mit Wellenantrieb. Einreihungskriterium ist die Montageart.