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8407 33TARIC-Untercode wählen

Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³

Verfügbare TARIC-Untercodes: 6
8407 332010

Rasenmähern der Unterpositionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, - Zugmaschinen der Unterpositionen 8701 91 90, 8701 92 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - Viertaktmähern mit Motor mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Unterposition 8433 20 10 oder - Schneepflügen und Schneefräsen der Unterposition 8430 20

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8407 332090

Andere

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8407 338010

Rasenmähern der Unterpositionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, - Zugmaschinen der Unterpositionen 8701 91 90, 8701 92 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - Viertaktmähern mit Motor mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Unterposition 8433 20 10 oder - Schneepflügen und Schneefräsen der Unterposition 8430 20

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8407 338020

einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis nicht mehr als 1000 cm³, - Gesamtabmessungen von nicht mehr als: 490 mm (Länge) x 390 mm (Breite) x 590 mm (Höhe), - einer Leistung von 22 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW, - ausgestattet mit Abtriebswelle mit einem Enddurchmesser von 30 mm und einer Konizität von 6 Grad (+/- 1 Grad), - auch ausgestattet mit Anlasser, Drosselklappe, Zündkerzenkabel, Kraftstoffverteilerrohr und Einspritzdüse, zur Verwendung bei der Herstellung von Gelände- oder Nutzfahrzeugen

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8407 338030

einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis nicht mehr als 1000 cm³, - Gesamtabmessungen von nicht mehr als: 470 mm (Länge) x 450 mm (Breite) x 600 mm (Höhe), - einer Leistung von 40 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 86 kW, - auch ausgestattet mit obenliegender Nockenwelle, Anlasser, Zündkerzenkabeln, Kraftstoffverteilerrohr und Einspritzdüsen, zur Verwendung bei der Herstellung von Gelände- oder Nutzfahrzeugen

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8407 338090

Andere

Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
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Einreihung von Fahrzeug-Fremdzündungsmotoren über 1000 cm3 (840733)

Der KN-Code 840733 umfasst Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, die zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 der Kombinierten Nomenklatur bestimmt sind. Kapitel 87 umfasst Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Motorräder und andere Landfahrzeuge. In diese Unterposition fallen Benzinmotoren für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Motorräder mit großem Hubraum und Spezialfahrzeuge. Das entscheidende Abgrenzungskriterium gegenüber 840734 ist die Bestimmung des Motors für Fahrzeuge des Kapitels 87. Motoren über 1000 cm3 für andere Verwendungen (Boote, Stromerzeuger, stationäre Maschinen) werden unter 840734 eingereiht. Der Hubraum wird aus der Zylindergeometrie gemäß den technischen Herstellerunterlagen berechnet. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie den Anmerkungen zur Position 8407. Hybridantriebe, die Fremdzündungsmotoren mit Elektromotoren kombinieren, können eine gesonderte Einreihungsanalyse erfordern.

Einfuhrbestimmungen und Typgenehmigung für Fahrzeugmotoren (840733)

Die Einfuhr von Motoren der Unterposition 840733 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex sowie zahlreicher technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Motoren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen die Abgasnorm Euro 6e (Verordnung (EU) 2024/1257) erfüllen, die ab 2025 gilt, wobei die Norm Euro 7 folgen wird. Die Typgenehmigung wird von benannten Stellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen erteilt. Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Die technischen Unterlagen müssen Motorspezifikation, Hubraum, Leistung, Emissionsnorm und Verwendungszweck umfassen. Als Ersatzteile für typgenehmigte Fahrzeuge eingeführte Motoren erfordern keine gesonderte Typgenehmigung, müssen aber die technischen Spezifikationen des Fahrzeugherstellers erfüllen. Die REACH-Verordnung kann auf chemische Stoffe in Motorkomponenten Anwendung finden. Die Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.

Technische und Marktaspekte von Kraftfahrzeugmotoren (840733)

Die unter 840733 einzureihenden Motoren sind vorwiegend Antriebsaggregate für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einem breiten Hubraumspektrum von 1000 cm3 bis über 6000 cm3. Dieses Segment umfasst Reihendrei- und Reihenvierzylindermotoren mit 1,0-2,0 Litern, V6-Motoren mit 2,5-3,5 Litern sowie V8- und größere Aggregate für Luxus- und Sportfahrzeuge. Turboaufgeladene Motoren mit reduziertem Hubraum (Downsizing), die hohe Leistung bei niedrigeren CO2-Emissionen bieten, gewinnen zunehmend Marktanteile. Die Benzindirekteinspritzung (GDI) dominiert bei neuen Fahrzeuganwendungen. Die automobile Transformation hin zur Elektrifizierung beeinflusst das Einfuhrvolumen von Verbrennungsmotoren, doch Benzinmotoren bleiben ein bedeutender Marktfaktor, insbesondere im Segment der Hybridfahrzeuge (HEV/PHEV). Die Einfuhr von Kfz-Motoren aus Drittländern, insbesondere Japan, Südkorea und der Türkei, ist auf dem EU-Markt erheblich. Präferenzzollsätze im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU stehen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Unterposition 840733 von 840734?
Die Unterposition 840733 umfasst Fremdzündungsmotoren über 1000 cm3 für Fahrzeuge des Kapitels 87 KN (Pkw, Motorräder, Zugmaschinen). Die Unterposition 840734 umfasst Motoren gleichen Hubraums, die für andere Verwendungen bestimmt sind, z. B. Boote, Stromerzeuger oder stationäre Maschinen. Das Einreihungskriterium ist der Verwendungszweck, nicht die Konstruktion. Die technischen Herstellerunterlagen sollten die vorgesehene Verwendung angeben.
Welche Emissionsnormen gelten für Kfz-Motoren des KN-Codes 840733?
In die EU eingeführte Kfz-Motoren müssen die aktuelle Abgasnorm Euro 6e erfüllen, gefolgt von Euro 7 nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Die Norm umfasst Grenzwerte für CO2, NOx, Partikelmasse (PM) und Partikelanzahl (PN). Motoren für schwere Nutzfahrzeuge unterliegen Euro VI. Die Typgenehmigung ist vor dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs auf dem EU-Markt obligatorisch. Motoren, die die Normen nicht erfüllen, dürfen nicht in Neufahrzeuge eingebaut werden.
Profitieren Kfz-Motoren aus Japan von Präferenzzöllen?
Die Einfuhr von Motoren aus Japan in die EU kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan (EPA) profitieren, das 2019 in Kraft getreten ist. Voraussetzung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines Ursprungsnachweises in Form einer Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Einführer sollte den konkreten Präferenzzollsatz für die Unterposition 840733 in der aktuellen TARIC-Datenbank überprüfen.