85078000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, andere Akkumulatoren
Umfang des KN-Codes 850780 - sonstige Akkumulatoren
Der KN-Code 850780 umfasst elektrische Akkumulatoren (Sekundaerzellen), die nicht in anderen Unterpositionen der Position 8507 genannt sind. In der Handelspraxis erfasst dieser Code neuere und weniger verbreitete Energiespeichertechnologien: Natrium-Ionen-Akkus (Na-Ion), Zink-Luft-Akkumulatoren, Vanadium-Redox-Flow-Batterien (VRB), Silber-Zink-Akkus sowie andere Sekundaerzellen auf Basis nicht standardmaessiger elektrochemischer Paare. Hybride Superkondensatoren, die Eigenschaften von Akkumulatoren und Kondensatoren vereinen, können ebenfalls hier eingereiht werden, wenn ihre Hauptfunktion die elektrochemische Energiespeicherung ist. Die Einreihung unter 850780 erfordert den vorherigen Ausschluss spezifischerer Unterpositionen: 850710 (Blei-Saeure), 850720 (andere Blei-Saeure), 850730 (NiCd), 850740 (NiFe), 850750 (NiMH) und 850760 (Li-Ion). Die Erzeugnisse müssen die Definition eines Akkumulators erfüllen - eine Zelle, die wiederholt geladen und entladen werden kann. Nicht wiederaufladbare Primaerbatterien werden unter Position 8506 eingereiht. Der Markt für Akkumulatoren unter 850780 waechst mit der kommerziellen Entwicklung alternativer Energiespeichertechnologien.
Einfuhranforderungen für Akkumulatoren unter KN 850780
Die Einfuhr von Akkumulatoren unter KN-Code 850780 in die EU unterliegt der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), die alle Batterietypen auf dem EU-Markt erfasst. Unabhaengig von der chemischen Technologie müssen Importeure QR-Code-Kennzeichnung, Angaben zur Nennkapazitaet und Spannung sowie Daten zur chemischen Zusammensetzung sicherstellen. Industriebatterien über 2 kWh erfordern eine CO2-Fussabdruck-Erklärung. Der Importeur muss sich im nationalen Batterieherstellerregister registrieren und am Sammel- und Recyclingsystem teilnehmen. Akkumulatoren unter KN 850780 unterliegen der RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU), wenn sie für EEE bestimmt sind. Der Transport ist je nach chemischer Zusammensetzung nach ADR/IMDG/IATA geregelt. Akkus mit Lithium, Natrium oder anderen reaktiven Metallen erfordern besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsbedingungen. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Die Dokumentation umfasst Handelsrechnung mit technischen Angaben, Konformitaetszertifikat, Sicherheitsdatenblatt (SDB) und Pruefberichte.
Handelsmassnahmen und Tarifeinreihung für KN 850780
Die MFN-Zollsätze für KN-Code 850780 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Akkumulatoren unter dieser Position unterliegen nicht dem CBAM. Praeferenzzollsaetze können im Rahmen der EU-FTAs verfügbar sein. Die Einreihung unter 850780 erfordert eine sorgfaeltige Ausschlussanalyse - der Importeur muss nachweisen, dass der Akkumulator für keine der spezifischeren Unterpositionen 850710-850760 qualifiziert ist. Die technische Dokumentation sollte das elektrochemische Paar (Anoden- und Kathodentyp) und den Elektrolyt klar identifizieren. Der Markt für Natrium-Ionen-Akkus waechst als guenstigere Alternative zu Li-Ion, was zur Einrichtung einer eigenen KN-Unterposition fuehren koennte. Importeure sollten KN-Änderungen zum 1. Januar jedes Jahres beobachten. Vor der Zollabfertigung wird empfohlen, den aktuellen 10-stelligen TARIC-Code und etwaige Handelsmassnahmen zu prüfen. Bei Einreihungszweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Batterieverordnung 2023/1542 und Akkumulatoren 8507 80
Akkumulatoren unter 8507 80 unterliegen der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab 2025 ist eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung für EV- und Industriebatterien erforderlich. Ab 2027 gelten Mindestrecyclinganteile. Li-Ionen-Akkus erfordern ADR/IMDG-Transport (UN 3481). MFN-Zollsatz: 2,7%. Produzentenregistrierung und REACH-Konformität sind Pflicht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Akkumulator-Technologien werden unter KN 850780 eingereiht?
KN-Code 850780 erfasst Akkumulatoren, die nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 850710-850760 fallen. In der Praxis sind dies Natrium-Ionen-Akkus (Na-Ion), Zink-Luft-Akkumulatoren, Vanadium-Redox-Flow-Batterien (VRB), Silber-Zink-Akkus, Lithium-Schwefel-Akkus und andere Sekundaerzellen mit nicht standardmaessiger Chemie. Hybride Superkondensatoren können ebenfalls hier eingereiht werden, wenn ihre Hauptfunktion die elektrochemische Energiespeicherung ist. Blei-Saeure-, NiCd-, NiMH- und Li-Ion-Akkus haben eigene Unterpositionen.
Unterliegen Natrium-Ionen-Akkus der Batterieverordnung?
Ja. Die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung) erfasst alle Batterien und Akkumulatoren auf dem EU-Markt, unabhängig von der chemischen Technologie. Natrium-Ionen-Akkus unter KN 850780 unterliegen denselben Anforderungen wie andere Technologien: QR-Code-Kennzeichnung, Kapazitaets- und Spannungsangaben, Registrierung im Batterieherstellerregister und Teilnahme am Sammel- und Recyclingsystem. Industriebatterien über 2 kWh erfordern eine CO2-Fussabdruck-Erklärung. Ein Batteriepass wird ab 2027 obligatorisch.
Wie reiht man einen neuen Akkumulatortyp korrekt in die KN ein?
Die Einreihung neuer Akkumulatortypen erfordert einen systematischen Ansatz. Zunaechst ist das elektrochemische Paar (Anoden- und Kathodentyp) zu identifizieren und zu prüfen, ob die Technologie einer der genannten Unterpositionen entspricht: 850710/850720 (Blei-Saeure), 850730 (NiCd), 850740 (NiFe), 850750 (NiMH) oder 850760 (Li-Ion). Passt die Technologie zu keiner dieser Positionen, wird der Akkumulator unter die Auffangposition 850780 eingereiht. Bei Zweifeln wird eine vZTA beim zuständigen Zollamt empfohlen, die eine bindende Einreihungsentscheidung für 3 Jahre liefert.
Benötigen Akkumulatoren unter 8507 80 einen Batteriepass?
Industrie- und EV-Akkumulatoren unter 8507 80 benötigen ab 2027 einen Batteriepass gemäß (EU) 2023/1542 mit Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck und Recyclingfähigkeit.
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