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87

Zolltarifkapitel 87

ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON

Was umfasst Kapitel 87 des Zolltarifs?

Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nicht schienengebundene Fahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör. Es ist eines der bedeutendsten Kapitel des Zolltarifs gemessen am Wert des Automobilhandels. Zum Kapitel gehören: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Straßenzugmaschinen (8701), Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8703), Fahrzeuge zum Gütertransport (8704), Spezialfahrzeuge, einschließlich Feuerwehrfahrzeuge, Kräne und Betonmischer (8705), Fahrgestelle mit eingebautem Motor (8706), Karosserien (8707), Teile und Zubehör für Fahrzeuge (8708), nicht auf Straßen fahrende Elektrofahrzeuge (8709), Panzer und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (8710), Motorräder und Mopeds (8711), Fahrräder (8712), Rollstühle (8713), Teile für Fahrräder und Rollstühle (8714) sowie Kinderwagen (8715). Die Einfuhr von Personenkraftwagen nach Polen und in die EU unterliegt nicht nur dem Zoll, sondern auch der Verbrauchsteuer, deren Satz von der Motorkapazität und den CO2-Emissionen abhängt. Für Personenkraftwagen mit einem Hubraum über 2000 cm3 beträgt die Verbrauchsteuer in Polen 18,6% des Wertes, bei kleineren Motoren 3,1%. Elektrofahrzeuge profitieren von Vorzugssätzen bei der Verbrauchsteuer. Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen erfordert auch eine Typgenehmigung und die Einhaltung der Euro-Emissionsnormen.

Zollsätze in Kapitel 87

Die Zollsätze auf Fahrzeuge aus Kapitel 87 liegen zwischen 0% und 22%. Personenkraftwagen (8703) unterliegen einem Zoll von 6,5%, der einer der Schlüsselsätze im EU-Handel ist. Lastkraftwagen (8704) haben Sätze von 6,5-22%, wobei die höchsten Sätze für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 5 Tonnen gelten. Zugmaschinen unterliegen Sätzen von 0-7%. Teile und Zubehör für Fahrzeuge (8708) unterliegen Zöllen von 2,5-4,5%. Motorräder haben Sätze von 6-8%. Fahrräder unterliegen Zöllen von 14-15%. Zusätzlich zum Zoll unterliegt die Einfuhr von Personenkraftwagen nach Polen einer Verbrauchsteuer von 3,1% oder 18,6% je nach Hubraum.

Wareneinreihung in Kapitel 87 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Fahrzeugen in Kapitel 87 ist die Unterscheidung zwischen Personenfahrzeugen (8703) und Güterfahrzeugen (8704) entscheidend, da sie unterschiedlichen Zoll- und Steuersätzen unterliegen. Pick-up-Fahrzeuge können je nach Bauart in beide Positionen eingereiht werden. Die Antriebsart (Verbrennungsmotor, Elektro, Hybrid) beeinflusst die KN-Unterposition und den Verbrauchsteuersatz. Neue und gebrauchte Fahrzeuge werden in dieselben Positionen eingereiht, aber die Einfuhrvorschriften können sich unterscheiden. Fahrzeugteile werden unter 8708 eingereiht, es sei denn, es handelt sich um Waren des allgemeinen Gebrauchs.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 87 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 87 umfasst Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Spezialfahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör. Hier werden alle nicht schienengebundenen Fahrzeuge eingereiht, die auf Straßen oder im Gelände fahren.
Welche Zollsätze gelten für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (Kapitel 87)?
Personenkraftwagen (8703) unterliegen Zöllen von 5-10%, und Lastkraftwagen (8704) von 3,5-22%. Busse (8702) haben Sätze von 10-16%. Zusätzlich zum Zoll wird bei der Einfuhr von Personenkraftwagen nach Polen eine Verbrauchsteuer erhoben, die vom Hubraum abhängt.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 87?
Man muss den Fahrzeugtyp, den Verwendungszweck, die Antriebsart und den Hubraum bestimmen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Personenfahrzeugen (8703) und Güterfahrzeugen (8704). Die Antriebsart beeinflusst die KN-Unterposition.