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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Sattelzugmaschinen for Sattelanhänger, mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) und Elektromotor als Antriebsmotoren

Hochleistungs-Diesel-Sattelzugmaschinen KN 8701 22

Der KN-Code 8701 22 erfasst Straßenzugmaschinen zum Ziehen von Sattelanhängern mit Selbstzündungsmotor (Diesel) der höheren Leistungskategorie im Vergleich zum KN-Code 8701 21. Diese schweren Nutzfahrzeuge sind für den Betrieb der schwersten Straßenzüge mit einem zulässigen Gesamtzuggewicht von bis zu 44 Tonnen (in einigen EU-Ländern bis zu 60 Tonnen im Rahmen modularer Transportsysteme) ausgelegt. Motoren mit über 400 PS bieten ausreichende Drehmomentreserven zum Überwinden von Steigungen und Beschleunigen unter Volllast. Diese Fahrzeuge müssen eine Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 besitzen und die aktuellen Euro-VI-Abgasnormen erfüllen. Zur Pflichtausstattung gehören fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS) gemäß der Verordnung (EU) 2019/2144, darunter Fußgänger- und Radfahrererkennung im Totwinkel, adaptiver Tempomat und Reifendruckkontrollsysteme. Hersteller bieten zudem Telematiklösungen zur Fernüberwachung von Kraftstoffverbrauch und Fahrverhalten an.

Zolltarifliche Einreihung und Abfertigung

Die korrekte Einreihung von Hochleistungs-Sattelzugmaschinen unter dem KN-Code 8701 22 erfordert die Analyse der technischen Spezifikation des Fahrzeugs, insbesondere des Motortyps und der Leistungsparameter. Die Unterscheidung zwischen den Unterpositionen 8701 21 und 8701 22 basiert auf der in der Kombinierten Nomenklatur festgelegten Leistungsschwelle. Bei Zweifeln an der richtigen Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollkammer. Bei der Einfuhr aus Drittländern ist eine Zollanmeldung zusammen mit Handelsdokumenten (Rechnung, Packliste, Konnossement oder CMR), Ursprungsnachweis (für Präferenzzollsätze) und technischer Fahrzeugdokumentation einzureichen. Der Zollwert wird nach den Methoden der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex) bestimmt, wobei Transportkosten bis zur EU-Grenze und Versicherung in den Transaktionswert einfließen. Zugmaschinen aus bestimmten Ländern können Antidumpingzöllen unterliegen – der aktuelle Status ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen.

Technische und umweltbezogene Anforderungen

Hochleistungs-Sattelzugmaschinen (KN 8701 22) unterliegen strengen technischen und umweltbezogenen Anforderungen in der EU. Die Motoren müssen mit Abgasnachbehandlungssystemen ausgestattet sein, die selektive katalytische Reduktion (SCR), Abgasrückführung (AGR) und Dieselpartikelfilter (DPF) umfassen und die Einhaltung des NOx-Grenzwerts von 0,46 g/kWh und des Partikelgrenzwerts von 0,01 g/kWh gemäß Euro VI gewährleisten. Die CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) verpflichten die Hersteller zur Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der verkauften Fahrzeuge, was eine stetige Verbesserung der Kraftstoffeffizienz vorantreibt. Die Fahrzeuge müssen auch die UNECE-Regelungen zur Sicherheit erfüllen, darunter Regelung Nr. 13 (Bremsung), Nr. 43 (Sicherheitsverglasung), Nr. 46 (Rückspiegel) und Nr. 107 (Bau von Bussen – für Zugmaschinen mit Schlafkabine). Die Einfuhr von Fahrzeugen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist unzulässig und eine Zulassung in der EU nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet KN 8701 21 von 8701 22 bei Sattelzugmaschinen?
Die KN-Codes 8701 21 und 8701 22 betreffen beide Straßenzugmaschinen zum Ziehen von Sattelanhängern mit Dieselmotor. Die Unterscheidung basiert auf der Motorleistung – KN 8701 22 umfasst Fahrzeuge mit höherer Leistung. Die genauen Leistungsschwellen sind in der Kombinierten Nomenklatur festgelegt und können von der Europäischen Kommission aktualisiert werden. Die korrekte Codezuweisung ist für die Höhe der Zollabgaben relevant, weshalb bei Zweifeln eine Verbindliche Zolltarifauskunft empfohlen wird.
Erfordert der Import einer gebrauchten Zugmaschine aus den USA besondere Formalitäten?
Ja, der Import einer gebrauchten Sattelzugmaschine aus den USA in die EU erfordert besondere Formalitäten. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erhalten, was eine Anpassung an europäische Euro-VI-Abgasnormen und Sicherheitsanforderungen erfordern kann (z. B. Beleuchtungsänderung, Montage seitlicher Unterfahrschutzvorrichtungen). Eine technische Untersuchung in Polen und eine Bescheinigung der technischen Verkehrsüberwachung sind erforderlich. Auch Recyclinggebühren und Anpassungskosten sind zu berücksichtigen.
Welche CO2-Emissionsanforderungen gelten für Zugmaschinen in der EU?
Die Verordnung (EU) 2019/1242, geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1610, legt CO2-Reduktionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge fest. Für Sattelzugmaschinen gilt ein Reduktionsziel von 45 % bis 2030 und 90 % bis 2040 gegenüber dem Ausgangsniveau 2019-2020. Bei Nichterreichung drohen den Herstellern finanzielle Sanktionen. Die Verordnung richtet sich an Hersteller, nicht direkt an Importeure einzelner Fahrzeuge, beeinflusst aber das Marktangebot und die technologische Entwicklungsrichtung der Branche.