Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
87

Zolltarifkapitel 87

Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

870210
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, nur mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor)
Zoll:0-16%
870290
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, andere
Zoll:0-16%

Was umfasst Position 8702 des Zolltarifs?

Position 8702 umfasst Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen einschließlich des Fahrers, d.h. Busse, Reisebusse, Minibusse und Oberleitungsbusse. Sie umfasst Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektroantrieb. Die Zollsätze variieren je nach Antriebsart und Hubraum. EU-Typgenehmigung, Fahrgastsicherheitszertifikat und Abgasnormkonformität sind erforderlich. Elektrobusse unterliegen gesonderten Vorschriften. Position 8702 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8702 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8702 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8702

Die Zollsätze variieren je nach Antriebsart und Hubraum. EU-Typgenehmigung, Fahrgastsicherheitszertifikat und Abgasnormkonformität sind erforderlich. Zollsätze abhängig von Antriebsart und Hubraum — Elektrobusse können niedrigere Sätze nutzen. EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge der Kategorie M2/M3 und Fahrgastsicherheitsnormen erforderlich. Elektrobusse können für EU- und nationale Förderprogramme (z.B. Grüner ÖPNV) in Frage kommen. Import gebrauchter Busse erfordert TÜV und aktuelle Abgasnormkonformität. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8702 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8702 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8702 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8702 — worauf ist zu achten

Position 8702 umfasst Kraftfahrzeuge zur Beförderung von ≥10 Personen (einschließlich Fahrer): Busse, Reisebusse, Kleinbusse. Entscheidend: Sitzplatzanzahl ≥10 unterscheidet von Pkw (8703, ≤9). Umfasst Stadtbusse, Reisebusse und Schulbusse. Häufiger Fehler: 9-Sitzer (einschließlich Fahrer) sind 8703, nicht 8702.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Bussen und Reisebussen in die EU?
Die Zollsätze für Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen der Position 8702 variieren je nach Antriebsart und Hubraum. Busse, Reisebusse, Minibusse und Oberleitungsbusse mit Verbrennungs- und Elektroantrieb unterliegen unterschiedlichen Sätzen. Elektrobusse können von günstigeren Sätzen profitieren. Die Einreihung erfordert die Bestimmung der Sitzplatzkapazität, der Antriebsart (Verbrennung, Elektro, Hybrid) und des Hubraums des Verbrennungsmotors. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Typgenehmigungen sind für die Einfuhr von Bussen erforderlich?
Die Einfuhr von Bussen erfordert eine Zollanmeldung mit KN-Code (Position 8702), eine Handelsrechnung, ein Ursprungszeugnis, eine EU-Typgenehmigung und eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Die Einhaltung der Abgasnormen Euro 6/7, die Fahrgastsicherheits-Typgenehmigung und UNECE-Regelungszertifikate sind obligatorisch. Elektrobusse unterliegen gesonderten Vorschriften zur Batteriesicherheit und Hochspannungssystemen. Die Dokumentation muss vollständige Fahrzeugtechnikdaten umfassen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Bussen zu beachten?
In die EU eingeführte Busse müssen die Abgasnormen Euro 6 oder Euro 7 erfüllen. Eine Fahrgastsicherheits-Typgenehmigung ist erforderlich, die Aufbaufestigkeit, Bremssysteme und Notausgänge abdeckt. Der Bustransport erfolgt durch Überführung (Konvoi) oder per RoRo-Seefracht. Nach der Zollabfertigung sind Zulassung, technische Untersuchung und Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Zollkontrolle überprüft die FIN-Konformität, Typgenehmigung, Baujahr und Fahrzeugausstattung. Dies betrifft Waren der Position 8702 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.