87022000
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) und Elektromotor als Antriebsmotoren
Untercodes (2)
87022010Zoll: 0-16%
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) und Elektromotor als Antriebsmotoren, mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm³
87022090Zoll: 0-10%
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) und Elektromotor als Antriebsmotoren, mit einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger
Hybride Elektrobusse KN-Code 8702 20
Der KN-Code 8702 20 klassifiziert Busse mit Elektromotor und unterstützendem Verbrennungsmotor, also Hybridfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer. Diese Kategorie umfasst Mild-Hybrid- und Full-Hybrid-Busse, bei denen der Elektromotor mit einem Verbrennungsmotor (meist Diesel) zusammenarbeitet, um Kraftstoffverbrauch und Emissionen zu senken. Diese Fahrzeuge stellen eine Übergangslösung zwischen reinen Verbrennungs- und vollelektrischen Bussen dar und bieten reduzierte Emissionen ohne Ladeinfrastruktur. Hybridbusse müssen die Typgenehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 für beide Antriebsquellen erfüllen. Der Verbrennungsmotor unterliegt Euro VI, das Elektrosystem muss der UNECE-Regelung Nr. 100 zur Sicherheit von Elektrofahrzeugen entsprechen. Die Aufbaukonstruktion unterliegt Regelung Nr. 107. Im Jahr 2026 bieten Hersteller fortschrittliche Energiemanagementsysteme zur Optimierung beider Antriebe je nach Fahrbedingungen.
Einfuhr und zolltarifliche Einreihung von Hybridbussen
Die korrekte Einreihung von Hybridbussen unter KN 8702 20 erfordert die Analyse der Antriebskonfiguration – entscheidend ist, ob das Fahrzeug sowohl Elektro- als auch Verbrennungsmotor besitzt. Für die Zollabfertigung sind Standarddokumente erforderlich: Handelsrechnung, Transportdokument, Zollwertanmeldung und Ursprungsnachweis. Zollsätze sind in TARIC oder ISZTAR4 zu überprüfen. Hybridbusse unterliegen in Polen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung für beide Antriebssysteme besitzen. Für Plug-in-Hybridbusse ist eine zusätzliche Zertifizierung des externen Ladesystems erforderlich. Der Import von Batterien als Ersatzteile unterliegt der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines Hybridbusses aus einem anderen EU-Land gilt ein vereinfachtes Verfahren mit Mehrwertsteuerabrechnung über die Steuererklärung.
Vorteile und Grenzen von Hybridbussen
Hybridbusse (KN 8702 20) bieten eine Kraftstoffeinsparung von 20-35 % gegenüber reinen Verbrennungsbussen, wobei die größten Einsparungen im Stadtverkehr mit häufigem Bremsen und Anfahren durch Rückgewinnung kinetischer Energie erzielt werden. Die CO2-Emissionen sind proportional niedriger, was die Bewertung im Rahmen der Richtlinie über saubere Fahrzeuge (2019/1161) verbessert. Einschränkungen sind höhere Anschaffungskosten als bei Dieselbussen und die Servicekomplexität durch zwei Antriebssysteme. Regulatorisch gelten Hybridbusse als emissionsarm, aber nicht emissionsfrei – sie erfüllen daher nicht die strengsten Anforderungen für Nullemissionszonen und die 100 % emissionsfreien Stadtbusziele bis 2035. Auf dem europäischen Markt werden Hybridbusse von Volvo, Mercedes-Benz, MAN, Scania und Solaris angeboten. Bei der Auswahl eines Hybridbusses ist ein Vergleich der Gesamtbetriebskosten (TCO) mit Diesel- und vollelektrischen Alternativen unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet einen Hybridbus von einem Plug-in-Hybridbus?
Ein Hybridbus (Full oder Mild Hybrid) lädt seine Batterie ausschließlich während der Fahrt durch Bremsenergierückgewinnung und Generatorbetrieb über den Verbrennungsmotor. Ein Plug-in-Hybridbus verfügt über ein größeres Batteriepaket, das aus dem Stromnetz geladen werden kann, und ermöglicht eine bestimmte Strecke (typisch 20-50 km) im rein elektrischen Modus. Beide Typen werden unter KN 8702 20 eingereiht, wenn sie sowohl Elektro- als auch Verbrennungsmotor besitzen.
Gilt ein Hybridbus als sauberes Fahrzeug gemäß Richtlinie 2019/1161?
Ob ein Hybridbus als sauberes Fahrzeug im Sinne der Richtlinie über saubere Fahrzeuge (2019/1161) gilt, hängt vom CO2-Emissionsniveau und Kraftstofftyp ab. Hybridbusse, die bestimmte Emissionsschwellen einhalten, können als emissionsarme saubere Fahrzeuge anerkannt werden, aber nicht als emissionsfreie Fahrzeuge. Für Stadtbusse verlangt die Richtlinie einen steigenden Anteil emissionsfreier Fahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung, was vollelektrische Busse begünstigt.
Welche Abgasnormen muss der Verbrennungsmotor eines Hybridbusses erfüllen?
Der Verbrennungsmotor eines Hybridbusses (KN 8702 20) muss mindestens Euro VI (Stufe E) gemäß Verordnung (EG) Nr. 595/2009 erfüllen. Erforderlich sind ein SCR-System mit AdBlue, Dieselpartikelfilter DPF und Abgasrückführungssystem AGR. Zusätzlich muss das Elektrosystem die UNECE-Regelung Nr. 100 zur Sicherheit von Elektrofahrzeugen erfüllen. Euro 7 für schwere Nutzfahrzeuge tritt ab 2028 vollständig in Kraft.
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