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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm³

Diesel-Pkw über 2500 cm3 KN 8703 33

Der KN-Code 8703 33 umfasst Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel) mit Hubraum über 2500 cm3. Dieses Segment umfasst große SUVs, Limousinen und Geländefahrzeuge wie BMW X5 3.0d, Mercedes GLE 350d, Audi Q7 3.0 TDI, Land Rover Discovery 3.0 D300 und Toyota Land Cruiser 2.8D. Motoren über 2,5 Liter bieten 200 bis über 350 PS mit hohem Drehmoment für hervorragende Traktion. Der Import ist mit dem höchsten Verbrauchsteuersatz von 18,6 % verbunden, da der Hubraum die 2000-cm3-Schwelle überschreitet. Fahrzeuge müssen Euro 6e/Euro 7 erfüllen und Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 besitzen. Fortschrittliche Abgasnachbehandlung (DPF+SCR+AGR+DOC) ist vorgeschrieben. ADAS-Sicherheitssysteme sind gemäß Verordnung (EU) 2019/2144 erforderlich.

Steuerbelastung und Zollverfahren

Die Einfuhr von Diesel-Pkw über 2500 cm3 (KN 8703 33) erzeugt die höchste Steuerbelastung unter den Diesel-Pkw. Der Zollsatz ist in TARIC/ISZTAR4 zu prüfen. Die Verbrauchsteuer beträgt 18,6 % der Bemessungsgrundlage (Zollwert plus Zoll bei Drittländereinfuhr). Die MwSt. von 23 % wird kaskadiert auf Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer berechnet. Die Gesamtsteuerbelastung kann 50 % des Zollwerts übersteigen. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb aus Deutschland, den Niederlanden oder Belgien gilt derselbe Verbrauchsteuersatz von 18,6 %. Zollbehörden überprüfen Premium- und Luxusfahrzeugwerte sorgfältig anhand professioneller Bewertungsdatenbanken (z. B. Eurotax, DAT). Unterbewertung führt zu Steuerkorrektur, Zinsen und möglichen Sanktionen. EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung ist erforderlich. Technische Untersuchung mit Überprüfung der Abgasreinigungssysteme ist vorgeschrieben.

Aussichten für das Großdieselsegment

Das Segment großer Diesel-Pkw (KN 8703 33) befindet sich im Wandel. Verordnung (EU) 2023/851 setzt null CO2 für neue Pkw ab 2035, was den schrittweisen Dieselausstieg bedeutet. Hersteller ersetzen große Dieselmotoren durch Plug-in-Hybride (KN 8703 50) und vollelektrische Antriebe (KN 8703 60). Dieselmotoren über 2,5 Liter bleiben relevant für Geländefahrzeuge und SUVs unter anspruchsvollen Bedingungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bau). Restwerte großer Diesel sinken schneller als bei Hybriden und EVs. Umweltzonen beschränken den Stadtzentrumstzugang. Beim Gebrauchtwagenimport ist die Überprüfung der Abgasnorm entscheidend – Euro-5-Fahrzeuge und ältere unterliegen zunehmenden Zulassungs- und Betriebsbeschränkungen in EU-Ländern. Der Sammlermarkt für Geländefahrzeuge mit großem Diesel bleibt aktiv.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Verbrauchsteuer auf einen 3.0-Diesel-Pkw?
Die Verbrauchsteuer auf einen Pkw mit Dieselmotor über 2000 cm3 (einschl. 3.0, typisch 2993 cm3) beträgt 18,6 % der Bemessungsgrundlage. Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist die Grundlage der Zollwert plus Zoll. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb der Marktwert oder Transaktionspreis. Die Steuerhöhe hängt nicht vom Zündungstyp ab – der Satz ist für Diesel und Benzin über 2000 cm3 identisch.
Unterliegt ein Land Cruiser mit 2.8 Diesel dem 18,6%-Satz?
Ja, der Toyota Land Cruiser mit 2.8 Diesel und 2755 cm3 Hubraum überschreitet die 2000-cm3-Schwelle und unterliegt 18,6 % Verbrauchsteuer. Entscheidend ist der Hubraum, nicht die Handelsbezeichnung. 2755 cm3 fällt in den Bereich KN 8703 33 (über 2500 cm3). Der exakte Hubraum ist in der Übereinstimmungsbescheinigung oder technischen Dokumentation zu bestätigen.
Werden große Diesel-Pkw nach 2035 verboten?
Verordnung (EU) 2023/851 betrifft das Verbot des Verkaufs neuer Pkw mit CO2-Emissionen ab 2035, verbietet aber nicht Einfuhr oder Betrieb bestehender Fahrzeuge. Vor 2035 hergestellte Großdiesel-Pkw können weiterhin als Gebrauchtwagen importiert und zugelassen werden. Sie können jedoch Umweltzonen-Beschränkungen, höheren Steuern und steigenden Betriebskosten unterliegen.