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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONKraftfahrzeuge zum Befördern von Waren

Kraftfahrzeuge zum Befördern von Waren, Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach für die Verwendung abseits von Straßen bestimmt

Geländemuldenkipper KN 8704 10

Der KN-Code 8704 10 umfasst Muldenkipper (Dumper) für den Einsatz außerhalb des Straßennetzes, zum Transport von Schüttgütern auf Baustellen, in Bergwerken, Steinbrüchen und bei großen Infrastrukturprojekten. Es sind Fahrzeuge mit hoher Nutzlast (20 bis über 400 Tonnen), Dieselmotoren von 200 bis über 3000 PS, angepasst an extreme Geländebedingungen. Die Kategorie umfasst Knicklenker (ADT) und Starrahmen-Muldenkipper (RDT). Hersteller wie Caterpillar, Komatsu, Volvo CE, Bell und Belaz bieten Fahrzeuge verschiedener Nutzlastklassen. Diese Fahrzeuge sind nicht für den Straßenverkehr bestimmt und benötigen keine Fahrzeug-Typgenehmigung. Sie unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Stufe-V-Motoremissionsnormen.

Zollverfahren und Einfuhrdokumentation

Die Einfuhr von Geländemuldenkippern (KN 8704 10) erfordert Standardzollverfahren. Zollsätze in TARIC/ISZTAR4 prüfen. Muldenkipper als Nutzfahrzeuge unterliegen keiner Verbrauchsteuer. MwSt. auf Zollwert plus Zoll. Transport erfordert Speziallogistik. Zollwert umfasst Transportkosten zur EU-Grenze. CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinien-Konformitätserklärung erforderlich. Motoren müssen Stufe V erfüllen.

Markt und Anwendungen

Der Geländemuldenkippermarkt (KN 8704 10) ist eng mit dem Bau- und Bergbausektor verbunden. In Europa wird die Nachfrage durch große Infrastrukturprojekte getrieben. Knicklenker-Muldenkipper (15-50 Tonnen) dominieren europäische Baustellen. Starrahmen-Muldenkipper über 100 Tonnen werden im Tagebau eingesetzt. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Bestätigung der Geländekonstruktion entscheidend.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Geländemuldenkipper in Polen zugelassen werden?
Geländemuldenkipper (KN 8704 10) für den Einsatz außerhalb des Straßennetzes müssen grundsätzlich nicht als Straßenfahrzeuge zugelassen werden. Sie benötigen keine Fahrzeug-Typgenehmigung. Sie müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen und CE-Kennzeichnung tragen. Für die Überquerung öffentlicher Straßen ist eine Sondergenehmigung der Straßenbaubehörde erforderlich.
Welche Emissionsnormen gelten für Geländemuldenkipper?
Motoren von Geländemuldenkippern unterliegen Stufe-V-Emissionsnormen der Verordnung (EU) 2016/1628 für mobile Maschinen. Grenzwerte hängen von der Motorleistung ab. Für Motoren über 560 kW umfasst Stufe V Grenzwerte für NOx, HC, CO und PM. Die Einfuhr von Fahrzeugen mit nicht konformen Motoren ist unzulässig.
Erfordert der Import eines gebrauchten Muldenkippers besondere Dokumente?
Der Import eines gebrauchten Geländemuldenkippers erfordert Standard-Zolldokumente plus Dokumentation zur Maschinenrichtlinien-Konformität 2023/1230 (CE-Konformitätserklärung). Stufe-V-Motornormbestätigung erforderlich. Phytosanitäre Kontrollen bei Bodenverunreinigung möglich. Technischer Zustand sollte dokumentiert sein – Zollbehörden können den Zollwert überprüfen.