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KERAMISCHE WARENKeramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten

Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Würfel und Ähnliches für Mosaike, andere als solche der Unterposition 6907 40

Data statusunconfirmedfetched 05.09.2026ISZTAR4 ↗
Source: ISZTAR4
6907300000
EU-Regelzollsatz
5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
241 Regeln
ERGA OMNESCNINTR
Erforderliche Dokumente
21 Dok.
C669C670C672Y923Y935E012+15
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESDrittlandszollsatz5%-R2261/98
ERGA OMNESAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen0%2 Bedingung(en)R2658/87
Zusatzzolle / Sanktionen
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNES (excl. CN, TR, IN)Antidumping-/Ausgleichszollstatistik--R1036/16
CNEndgültiger Antidumpingzoll2 Bedingung(en)R2147/25
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INEndgültiger Antidumpingzoll8.7%-R0265/23
TREndgültiger Antidumpingzoll2 Bedingung(en)R1223/24
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TREndgültiger Antidumpingzoll2 Bedingung(en)R0265/23
TREndgültiger Antidumpingzoll20.9%-R0265/23
TRKontrolle Antidumping- und AusgleichszollHinweise anzeigen-D0142/96
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DOEd-D /L-SEH 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 1.5%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in die KN-Codes 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 91 10, 8903 92 10, 8904 00 10, 8904 00 91, 8905 10 10, 8905 90 10, 8906 10 00, 8906 90 10 eingereihten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.2. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:a) Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau1) in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex 8430 49, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,2) in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 8905 20 eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind;b) Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.
EU003Gemäß Titel II Besondere Bestimmungen A Nummer 3 der Einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Gewährung der Aussetzung der Zölle für Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM904Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Marokko gewährte Präferenzen, in Kraft getreten am 19. Juli 2019.Ab dem 3. Oktober 2025 werden für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die von den Zollbehörden des Königreichs Marokko kontrolliert werden, Handelspräferenzen nach dem neuen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und Marokko gewährt. Die Europäische Union und das Königreich Marokko haben vereinbart, dass die Identifizierung dieser Erzeugnisse unter Bezugnahme auf die Ursprungsregion im Ursprungsnachweis und nach Maßgabe des Protokolls Nr. 4 erfolgen kann. Im Hinblick auf die Anwendung dieser Maßnahmen sind die Ursprungscodes U179 und U180 anzugeben. Der Ländercode, der in die Ursprungserklärung einzutragen ist, wenn diese Ursprungsnachweise verwendet werden, lautet „2000“.
CD303Die Zollbefreiung oder -ermäßigung wird auf speziellen Antrag des Anmelders in Datenelement 12 04 000 000 des UZK [Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission (Anhang B)] (ehemaliges Feld 44 des Einheitspapiers „Besondere Vermerke/Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“) gewährt.
CD727Die Inanspruchnahme dieser Präferenz ist an die Vorlage einer im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) ausgestellten Ursprungserklärung über den Ursprung der Waren in der Europäischen Union gebunden.
CD906Die Liste der nicht infrage kommenden Orte und ihrer Postleitzahlen ist unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD500Der Anspruch auf Anwendung dieser Präferenz ist an die Vorlage eines im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellten Nachweises über den Ursprung der Waren in der Gemeinschaft gebunden.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM303Die Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen gelten weiterhin für Waren mit Ursprung in den betroffenen Ländern, auch wenn sie aus der Türkei eingeführt werden.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRsilver24-02963

Ceramic mosaic tiles on plastic grid

KeramikGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
FRsilver24-04970

Ceramic mosaic tiles on plastic grid

KeramikGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgoldI26/24-1

Glazed white ceramic tiles

KeramikGRI 1GRI 6
FRgold24-01980

Ceramic finishing pieces: angles, corners, skirting

KeramikGRI 1GRI 6
DEgold180/24-1

Ceramic paving slabs from recycled tiles

KeramikGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 690730 - Fliesen mit Wasseraufnahme 0,5-10%

Unterposition 690730 der Kombinierten Nomenklatur umfasst unglasierte keramische Wand- und Bodenfliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 0,5% und nicht mehr als 10%, entsprechend den Gruppen BIIa und BIIb der Norm ISO 13006. In der Handelspraxis werden hier eingereiht: Steinzeug-Bodenfliesen (auch unter der Handelsbezeichnung matt- oder naturoberflächen-Feinsteinzeug mit Wasseraufnahme im Bereich 0,5-10%), Steinzeug-Wand- und Bodenfliesen mit mittlerer Wasseraufnahme sowie Erzeugnisse, die als Keramikfliesen für Außenbereiche mit mäßiger Frostbeständigkeit vermarktet werden. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die gemessene Wasseraufnahme nach EN ISO 10545-3 - dieser Parameter bestimmt, ob das Erzeugnis in Unterposition 690710 (Aufnahme <= 0,5%), 690730 (0,5-10%) oder 690740 (über 10%) einzureihen ist. Wesentlich ist auch die Abgrenzung von glasierten Fliesen, die in den Unterpositionen der Gruppe 6908 (690810, 690830, 690840, 690890) eingereiht werden - Fliesen der Unterposition 690730 sind unglasiert oder weisen ausschließlich eine natürliche Oberfläche auf. Die Einreihung erfolgt gemäß den AV 1 und 6 der KN, den Anmerkungen zu Kapitel 69 sowie den HS-Erläuterungen zu Position 6907.

CPR-Anforderungen und regulatorische Voraussetzungen für die Einfuhr keramischer Fliesen in die EU

Die Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730, die in Bauwerke in der Europäischen Union eingebaut werden sollen, unterliegt der Bauproduktenverordnung CPR (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Der Hersteller oder Einführer ist verpflichtet, eine Leistungserklärung (DoP) auf Grundlage der harmonisierten Norm EN 14411 (keramische Wand- und Bodenfliesen - Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften und Kennzeichnung) zu erstellen und die CE-Kennzeichnung dauerhaft am Erzeugnis und in der Begleitdokumentation anzubringen. Die DoP muss mindestens folgende Eigenschaften erklären: Rutschsicherheit, Wasseraufnahme, Biegefestigkeit, chemische Beständigkeit und - für Außenfliesen - Frostbeständigkeit. Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und die Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System einreichen. Erforderliche Einfuhrunterlagen sind: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technische Spezifikation mit Ergebnissen der Wasseraufnahmeprüfung nach EN ISO 10545-3, DoP und CE-Zeugnis sowie Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Aktuelle Regulierungsanforderungen und Zollsätze sind im TARIC-System zu prüfen.

Antidumpingzölle aus China und Handelsmaßnahmen für Unterposition 690730

Keramische Wand- und Bodenfliesen, die aus der Volksrepublik China eingeführt werden, können in der Europäischen Union geltenden Antidumping-Maßnahmen (AD) unterliegen. Die EU hat Antidumpingverfahren gegen chinesische Keramikfliesenhersteller durchgeführt und individuelle Zollsätze für einzelne Hersteller sowie einen Restzollsatz für alle übrigen Ausführer eingeführt - Einführer sind verpflichtet, die aktuellen Maßnahmen im TARIC-System für den KN-Code und das Ursprungsland China (CN) zu prüfen. Antidumpingmaßnahmen werden durch Verordnungen des Rates der EU verhängt und unterliegen Überprüfungsverfahren (Sunset Review) - ihre Sätze und ihr Umfang können sich ändern. MFN-Zollsätze (ohne AD-Maßnahmen) für Unterposition 690730 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können für Länder verfügbar sein, die durch FTA-Abkommen, das APS oder das EBA-System erfasst sind - vorbehaltlich der Erfüllung der Ursprungsregeln. Keramische Waren aus Kapitel 69 unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Bei Zweifeln über die Einreihung oder Handelsmaßnahmen empfiehlt sich eine TARIC-Prüfung und ggf. die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Keramische Wand- und Bodenfliesen - KN 6907 30

Keramische Wand- und Bodenfliesen unter KN 6907 30 haben einen Regelzollsatz von 5%. Umfasst Feinsteinzeug, Terrakotta und Klinkerfliesen. CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie bestimmt die Wasseraufnahme die Einreihung keramischer Fliesen in Unterposition 690710, 690730 oder 690740?
Das Einreihungskriterium für unglasierte Keramikfliesen der Position 6907 ist die nach EN ISO 10545-3 gemessene Wasseraufnahme. Fliesen mit einer Wasseraufnahme von höchstens 0,5% (einschließlich Vollkörper-Feinsteinzeug und technischem Steinzeug) werden in Unterposition 690710 eingereiht. Unterposition 690730 umfasst Fliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 0,5% und nicht mehr als 10% - entsprechend den Gruppen BIIa und BIIb der ISO 13006 (glasiertes Steinzeug und Steinzeug). Unterposition 690740 gilt für Fliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 10% (poröse Keramik, Terrakotta). Die Wasseraufnahmeprüfung sollte vor der Zollanmeldung durchgeführt werden, da eine fehlerhafte Einreihung zu Minderzahlungen von Zöllen oder Antidumpingmaßnahmen führen kann. Aktuelle Sätze sind im TARIC zu prüfen.
Gelten für Keramikfliesen aus China der Unterposition 690730 Antidumpingzölle?
Die Einfuhr keramischer Wand- und Bodenfliesen aus China, die der Unterposition 690730 unterliegen, kann EU-Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Die Europäische Kommission hat Antidumpingverfahren gegen chinesische Keramikfliesen-Ausführer durchgeführt und individuelle Zollsätze für bestimmte Hersteller sowie einen Restzollsatz für andere festgesetzt. Einführer sind unbedingt verpflichtet, die aktuellen Antidumpingmaßnahmen im TARIC-System (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric) vor dem Abschluss eines Geschäfts zu prüfen. Unterlassene Anmeldung von Antidumpingzöllen führt zur Minderzahlung von Zollabgaben und dem Risiko von Verfahren durch die Zollbehörden. Diese Maßnahmen können nach Überprüfungen geändert oder aufgehoben werden - ihr aktueller Status muss stets überprüft werden.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730 erforderlich?
Bei der Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Herstellerangaben, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technische Spezifikation mit Ergebnissen der Wasseraufnahmeprüfung nach EN ISO 10545-3, Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung gemäß EN 14411 (CPR), EORI-Nummer des Einführers sowie Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Bei der Einfuhr aus China muss der Einführer vollständige Herstellerangaben in der Zollanmeldung angeben, damit die Zollbehörden den korrekten individuellen Antidumpingzollsatz oder Restzollsatz anwenden können. Das Fehlen der CPR-Dokumentation führt zum Verbot des Inverkehrbringens auf dem EU-Markt. Aktuelle Anforderungen und Sätze sind im TARIC zu prüfen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Keramikfliesen KN 6907 30?
Keramikfliesen KN 6907 30: Regelzollsatz 5%. CE erforderlich. EUSt: 19%.