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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON›Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben
Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
Untercodes (2)
84073210Zoll: 0-2,7%
Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 125 cm³
84073290Zoll: 0-2,7%
Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ bis 250 cm³
Einreihung von Fremdzündungsmotoren 250-1000 cm3 (840732)
Der KN-Code 840732 umfasst Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 250 cm3, jedoch nicht mehr als 1000 cm3. In diese Unterposition fallen Benzinmotoren für Motorräder, Motorroller, Quads, Motorboote, tragbare Stromerzeuger, Aufsitzmäher und andere mechanische Geräte. Die Einreihung basiert auf dem Fremdzündungsprinzip, das diese Motoren von Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) der Position 8408 unterscheidet. Der Hubraum ist das entscheidende Einreihungskriterium innerhalb der Position 8407. Motoren mit einem Hubraum bis 250 cm3 werden unter 840731 eingereiht, solche über 1000 cm3 unter 840733 oder 840734. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN, insbesondere den Vorschriften 1 und 6. Bei Motoren, die mit Zubehör als komplette Antriebseinheiten geliefert werden, ist zu prüfen, ob der Motor allein oder die gesamte Baugruppe einzureihen ist. Bei Zweifelsfällen wird die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.
Einfuhrbestimmungen und Vorschriften für Fremdzündungsmotoren (840732)
Die Einfuhr von Fremdzündungsmotoren der Unterposition 840732 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und den technischen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Motoren für Straßenfahrzeuge müssen die Typgenehmigungsanforderungen für Abgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1257 (Euro 5 für Motorräder) erfüllen. Motoren für mobile Maschinen und Geräte unterliegen der Verordnung (EU) 2016/1628 über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten (NRMM). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören die Handelsrechnung, das Transportdokument und eine technische Spezifikation mit Angaben zu Hubraum, Leistung und Verwendungszweck. Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn der Motor als Teil einer Maschine auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Die Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Anwendungen und technische Einreihung von 250-1000 cm3 Motoren (840732)
Motoren der Unterposition 840732 werden in zahlreichen industriellen und Freizeitbereichen eingesetzt. Typische Anwendungen umfassen Motorräder mit 250-1000 cm3 Hubraum, Wassermotorräder, Außenbordmotoren für Kleinboote, tragbare Stromerzeuger, Schweißaggregate, kompakte Baumaschinen und leistungsstarke Gartengeräte. Diese Motoren arbeiten im Viertakt- oder Zweitaktverfahren, wobei Zweitaktmotoren aufgrund verschärfter Emissionsvorschriften schrittweise vom EU-Markt verdrängt werden. Für die zolltarifliche Einreihung ist die korrekte Bestimmung des Hubraums anhand der technischen Herstellerunterlagen entscheidend. Der Hubraum errechnet sich aus dem Produkt der Zylinderquerschnittsfläche und dem Kolbenhub multipliziert mit der Zylinderanzahl. Turbomotoren werden nach ihrem Nennhubraum ohne Berücksichtigung der Aufladung eingereiht. Für die Einreihung unter 840732 sind weder die Motorleistung noch die Kraftstoffart (Benzin, LPG, CNG) entscheidend, sofern es sich um einen Fremdzündungsmotor handelt. Alternative Kraftstoffe ändern die KN-Einreihung nicht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Motoren werden in die Unterposition 840732 eingereiht?
Die Unterposition 840732 umfasst Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis einschließlich 1000 cm3. Diese Einreihung gilt für Motoren in Motorrädern, Booten, Stromerzeugern und Maschinen. Der Hubraum ist das entscheidende Kriterium. Motoren mit kleinerem Hubraum fallen unter 840731, solche mit größerem unter 840733 oder 840734.
Welche Emissionsnormen gelten für Motoren des KN-Codes 840732?
Fremdzündungsmotoren mit 250-1000 cm3, die in die EU eingeführt werden, müssen die für ihre Verwendung geltenden Emissionsnormen erfüllen. Motoren für Motorräder unterliegen Euro 5 (Verordnung (EU) 2024/1257). Motoren für mobile Maschinen und Geräte fallen unter die NRMM-Verordnung (EU) 2016/1628. Der Hersteller oder Einführer muss eine Typgenehmigungsbescheinigung oder Konformitätserklärung besitzen. Motoren, die die Normen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Ist für Motoren der Unterposition 840732 eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn der Motor als Teil einer Maschine im Sinne der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Ein als Einzelkomponente eingeführter Motor erfordert möglicherweise keine eigene CE-Kennzeichnung, aber der Hersteller der Endmaschine muss die Konformität der Gesamtbaugruppe sicherstellen. Der Einführer sollte über eine EU-Konformitätserklärung oder eine Einbauerklärung des Motorherstellers verfügen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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