8703 60TARIC-Untercode wählen
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, durch Anschließen an eine externe Stromquelle aufladbar
Verfügbare TARIC-Untercodes: 4
Vollelektrische Pkw KN 8703 60
Der KN-Code 8703 60 umfasst Pkw, die ausschließlich von batteriebetriebenen Elektromotoren angetrieben werden (BEV – Battery Electric Vehicle). Dieses Segment umfasst Fahrzeuge wie Tesla Model 3/Y/S, Volkswagen ID.3/ID.4, BMW iX/i4, Mercedes EQA/EQC/EQS, Hyundai Ioniq 5/6, Kia EV6/EV9, Audi Q4 e-tron, Porsche Taycan und Volvo EX30/EX90. Elektroautos verfügen über Lithium-Ionen-Batteriepakete (NMC, LFP oder NCA) von 40 bis über 100 kWh mit Reichweiten von 300 bis über 600 km nach WLTP. Das Laden erfolgt über CCS Combo 2 (DC) oder Typ 2 (AC) Stecker mit 7 kW bis über 250 kW. Fahrzeuge müssen Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858, UNECE-Regelung Nr. 100 zur elektrischen Sicherheit und Nr. 153 zur Batteriesicherheit erfüllen. Euro 7 berücksichtigt Brems- und Reifenpartikelemissionen, die auch für EVs gelten.
Verbrauchsteuer, Zoll und Steuerpräferenzen
Die Einfuhr von BEV-Elektroautos (KN 8703 60) nach Polen unterliegt spezifischen Steuerregeln. Zollsätze sind in TARIC/ISZTAR4 zu prüfen. BEV-Pkw profitieren in Polen von Verbrauchsteuerbefreiung oder erheblicher Ermäßigung im Rahmen der Elektromobilitätsförderung. Dies ist eine wesentliche Präferenz gegenüber Verbrennern (3,1 % oder 18,6 %). MwSt. wird auf Zollwert plus Zoll erhoben. Elektroautos erhalten zusätzliche Präferenzen: höhere Abschreibungsgrenze für Unternehmer (225.000 PLN), Kfz-Steuerbefreiung, kostenfreies Parken in Bewirtschaftungszonen, Buspurnutzung und keine Umweltzonen-Beschränkungen. EV-Kaufförderung ist von NFOSiGW und EU-Fonds erhältlich. Batterien unterliegen Verordnung (EU) 2023/1542.
Europäischer Elektroautomarkt
Der europäische BEV-Markt (KN 8703 60) wächst dynamisch, getrieben von Emissionsvorschriften und Verbraucherpräferenzen. Verordnung (EU) 2023/851 verlangt null CO2 für neue Pkw ab 2035, was BEV zur dominierenden Zukunftstechnologie macht. Hersteller erweitern ihr Angebot über alle Preissegmente – von Kleinstwagen (Dacia Spring, Fiat 500e) bis Luxus (Mercedes EQS, BMW iX). Chinesische Hersteller (BYD, NIO, XPeng, MG) drängen mit wettbewerbsfähigen Preisen auf den europäischen Markt, was die EU zur Einführung zusätzlicher Ausgleichszölle auf chinesische EV-Importe veranlasste. Aktuelle Zollsätze für chinesische EVs sind in TARIC zu überprüfen. Die Ladeinfrastruktur entwickelt sich gemäß AFIR mit öffentlichen Ladestationen alle 60 km entlang des TEN-V. Beim BEV-Import ist die Kompatibilität des Ladesystems mit dem europäischen CCS Combo 2 Standard zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegt ein BEV-Elektroauto in Polen der Verbrauchsteuer?
BEV-Elektroautos profitieren in Polen von Verbrauchsteuerbefreiung oder erheblicher Ermäßigung im Rahmen der Elektromobilitätsförderung. Dies ist eine wesentliche Präferenz im Vergleich zu den Sätzen von 3,1 % oder 18,6 % für Verbrennungsfahrzeuge. Der genaue Befreiungsstatus ist in den aktuellen Verbrauchsteuervorschriften zu prüfen, da sich Regelungen ändern können.
Welche zusätzlichen Zölle gelten für Elektroautos aus China?
Die EU hat zusätzliche Ausgleichszölle auf chinesische Elektroautoimporte eingeführt, um unfaire Subventionen auszugleichen. Die Sätze variieren je nach Hersteller und können mehrere Zehnerprozent erreichen. Aktuelle Sätze sind im TARIC-System zu prüfen, da sie Änderungen und Verhandlungen unterliegen. Diese Zölle werden zusätzlich zum regulären Zollsatz erhoben.
Welche Reichweite hat ein typisches Elektroauto 2026?
Im Jahr 2026 beträgt die typische Elektroauto-Reichweite 350 bis 600 km nach WLTP, abhängig von Segment und Batteriekapazität. Modelle mit Batterien über 80 kWh erreichen über 500 km. Die reale Reichweite hängt von Fahrbedingungen ab – Geschwindigkeit, Temperatur, Klimaanlagen-/Heizungsnutzung und Topographie. Im Winter kann die Reichweite um 20-40 % sinken.