Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
87

Zolltarifkapitel 87

Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Autokrane, Feuerlöschfahrzeuge, Betonmischfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge, Spritzfahrzeuge, Werkstattwagen, Röntgenfahrzeuge)

870590
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Autokrane, Feuerlöschfahrzeuge, Betonmischfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge, Spritzfahrzeuge, Werkstattwagen, Röntgenfahrzeuge), andere
Zoll:0-3,7%

Was umfasst Position 8705 des Zolltarifs?

Position 8705 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ausgenommen solche zum Personen- oder Guetertransport. Dazu gehoeren Abschleppwagen, Autokrane, Feuerwehrfahrzeuge, Betonmischer, Kehrmaschinen, Sprengwagen und fahrbare Werkstaetten. Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 3,5%. Spezialfahrzeuge unterliegen der Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858. In einigen Mitgliedstaaten gilt eine Kfz-Verbrauchsteuer. Position 8705 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8705 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8705 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8705

Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 3,5%. Spezialfahrzeuge unterliegen der Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858. Spezialfahrzeuge unterliegen der Typgenehmigung (EU) 2018/858. Zollsätze liegen zwischen 0% und 3,5%. In einigen EU-Ländern gilt eine Kfz-Verbrauchsteuer. Eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Einzelgenehmigung ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8705 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8705 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8705 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8705 — worauf ist zu achten

Position 8705 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (nicht zur Personen-/Güterbeförderung): Kranwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Betonmischer, Betonpumpen, Müllwagen, mobile Röntgenfahrzeuge. Entscheidend: Spezialausrüstung auf Fahrgestell montiert. Häufiger Fehler: Krankenwagen (Personenbeförderung) sind 8703.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705?
Die Zollsätze für Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 8705 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 8705 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken in Position 8705 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 8705 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 8705 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.