Zum Hauptinhalt springen
87051000
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONKraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Autokrane, Feuerlöschfahrzeuge, Betonmischfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge, Spritzfahrzeuge, Werkstattwagen, Röntgenfahrzeuge)

Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Autokrane, Feuerlöschfahrzeuge, Betonmischfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge, Spritzfahrzeuge, Werkstattwagen, Röntgenfahrzeuge), Autokrane

Autokrane KN 8705 10

Der KN-Code 8705 10 umfasst Autokrane - Spezialfahrzeuge mit Kran auf Lkw-Fahrgestell oder Spezialträger, selbstfahrend auf Straßen und Baustellen. Lkw-Krane, Geländekrane und selbstfahrende Raupenkrane. Hersteller: Liebherr, Tadano, Manitowoc (Grove), Terex, XCMG, Tragfähigkeit von einigen bis über 1000 Tonnen. Lkw-Fahrgestelle müssen Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 erfüllen. Kran unterliegt Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung. Motoren: Euro VI (Straßenfahrgestell) oder Stufe V (Geländemaschinen).

Einfuhr und Zollabfertigung von Autokranen

Die Einfuhr von Autokranen (KN 8705 10) erfordert Standardzollverfahren. Sätze in TARIC/ISZTAR4. Keine Verbrauchsteuer als Spezialfahrzeug. MwSt. auf Zollwert plus Zoll. Spezialtransportlogistik erforderlich. Zollwert umfasst Transport zur EU-Grenze. Straßenkrane benötigen Fahrgestelltypgenehmigung und Sonderzulassung. Kran erfordert CE-Konformitätserklärung und Abnahme durch benannte Stelle. Regelmäßige Prüfungen durch die technische Überwachungsbehörde vorgeschrieben.

Europäischer Autokranmarkt

Der europäische Autokranmarkt (KN 8705 10) ist eng mit Bau-, Energie- und Infrastruktursektor verknüpft. Nachfrage getrieben durch Windparkbau, Verkehrsinfrastruktur und Industriebau. Europäischer Marktführer Liebherr bietet Vollsortiment von 30 bis über 1200 Tonnen. Aktiver Gebrauchtmarkt mit grenzüberschreitendem EU-Handel. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Unterscheidung von Ladekranen (KN 8426) und Arbeitsbühnen (KN 8705 90) wichtig.

Autokrane - Einfuhr und Sicherheitsanforderungen

Die Einfuhr von Autokrane (KN 8705 10) in die EU erfordert EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen die Euro-6e/7-Abgasnormen erfüllen. Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt ein Autokran in Polen der Verbrauchsteuer?
Nein, Autokrane unter KN 8705 10 unterliegen in Polen keiner Verbrauchsteuer. Die Verbrauchsteuer gilt nur für Pkw (KN 8703). Krane als Spezialfahrzeuge sind befreit. Bei der Einfuhr fallen Zoll und MwSt. an.
Welche Qualifikationen werden zur Bedienung eines Autokrans benötigt?
Die Bedienung eines Autokrans erfordert Qualifikationen der technischen Überwachungsbehörde (UDT) der entsprechenden Kategorie - für Autokrane Kategorie IZ. Qualifikationen nach UDT-Prüfung. Der Fahrer des Straßenfahrgestells benötigt Führerschein Klasse C oder CE. Großraumtransport erfordert zusätzlich eine Schwertransportgenehmigung.
Welche Sicherheitsnormen gelten für Autokrane?
Autokrane müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung besitzen. Harmonisierte Normen EN 13000 (Mobilkrane) und EN 13001 (Kransicherheit) gelten. Regelmäßige UDT-Prüfungen vorgeschrieben. Straßenfahrgestelle müssen Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 erfüllen.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Autokrane KN 8705 10?
Die Einfuhr von Autokrane (KN 8705 10) erfordert EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. EUSt von 19% fällt an.