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87
Zolltarifkapitel 87
Fahrgestelle mit Motor, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
870600
Fahrgestelle mit Motor, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
Zoll:0-19%
Was umfasst Position 8706 des Zolltarifs?
Position 8706 umfasst Fahrgestelle mit Motor für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. Dazu gehoeren Komponenten für Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse und Spezialfahrzeuge. Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,5%. Die Typgenehmigung gemäß (EU) 2018/858 ist erforderlich. Position 8706 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8706 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8706 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8706
Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,5%. Die Typgenehmigung gemäß (EU) 2018/858 ist erforderlich. Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,5%. Typgenehmigung gemäß (EU) 2018/858 ist erforderlich. Kfz-Verbrauchsteuer kann in einigen EU-Ländern gelten. Pruefen Sie Anforderungen an die Übereinstimmungsbescheinigung. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8706 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8706 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8706 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 8706 — worauf ist zu achten
Position 8706 umfasst Fahrgestelle mit Motor für Fahrzeuge der Positionen 8701–8705. Entscheidend: komplettes Fahrgestell mit Motor, aber ohne Aufbau/Kabine. Der Verwendungszweck des Zielfahrzeugs bestimmt die Unterposition. Häufiger Fehler: Fahrgestell ohne Motor ist 8708 (Teil); komplette Fahrzeuge sind 8701–8705.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Fahrgestelle mit Motor (Position 8706)?
Die EU-Zollsätze für Fahrgestelle mit Motor der Position 8706 liegen zwischen 4,5% und 19%, abhängig vom Zielfahrzeugtyp. Fahrgestelle für Industriefahrzeuge unterliegen 4,5%, Fahrgestelle für sonstige Fahrzeuge 6% oder 10%, während Fahrgestelle für landwirtschaftliche Zugmaschinen (Position 8701, Unterpositionen 8701.21 bis 8701.29) bis zu 19% erreichen können. Die genaue Einreihung erfordert die Bestimmung des Zielfahrzeugtyps und seiner Tarifposition. Die TARIC-Datenbank sollte geprüft werden.
Welche Vorschriften gelten beim Import von Fahrzeugfahrgestellen in die EU?
Der Import von Fahrgestellen mit Motor erfordert eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858. Eine Konformitätsbescheinigung und technische Herstellerdokumentation zum Nachweis der Einhaltung von Sicherheits- und Abgasnormen sind erforderlich. Fahrgestelle für zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen die Euro-6-Abgasnorm erfüllen. Die Zollabfertigung erfordert Handelsrechnung mit Fahrgestellnummer und technischer Beschreibung, Transportdokument und Ursprungszeugnis. Eine professionelle Zollberatung wird für die korrekte Einreihung empfohlen. Dies betrifft Waren der Position 8706 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist beim Import von Kraftfahrzeug-Fahrgestellen zu achten?
Die Einreihung von Fahrgestellen erfordert die eindeutige Bestimmung des Fahrzeugtyps (Positionen 8701-8705), für den das Fahrgestell bestimmt ist, da dies den Zollsatz bestimmt. Fahrgestelle ohne bestimmte Anwendung können schwieriger einzureihen sein. Der Transport erfordert spezielle Logistik aufgrund der Abmessungen und des Gewichts. Prüfen Sie, ob das Fahrgestell für Präferenzzölle im Rahmen von EU-Handelsabkommen qualifiziert ist. Dies betrifft Waren der Position 8706 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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