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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Gleiskettenfahrzeuge

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
58 Dok.
C057C079C082Y054Y120Y121+52
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%NZ 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold23-07492

Forestry agricultural tractor, 28kW, 4WD

MetallGRI 1GRI 6
FRgold25-00023

All-terrain vehicle for forestry and agriculture

MetallGRI 1GRI 6
FRgold23-08575

Forestry tractor quadricycle with 6.54 kW engine

MetallGRI 1GRI 6
FRgold24-00286

Agricultural/forestry tractor with winch

MetallGRI 1GRI 6
SEgold24-13935

All-terrain vehicle (ATV) with 495cc engine

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Gleiskettenfahrzeuge unter KN-Code 8701 30

Der KN-Code 8701 30 umfasst Zugmaschinen mit Gleiskettenfahrwerk, die für Arbeiten auf Böden mit geringer Tragfähigkeit, Feuchtgebieten, in der Forstwirtschaft sowie unter Bedingungen konzipiert sind, die hohe Traktion und geringen Bodendruck erfordern. Gleiskettenschlepper finden Anwendung in der Landwirtschaft (insbesondere auf Feldern mit schweren Böden), bei Meliorationsarbeiten, forstlichen Rückearbeiten und im Erdbau. Die Konstruktion basiert auf einem Verbrennungsmotor (üblicherweise Diesel) mit Leistungen von einigen Dutzend bis über 300 kW, einem hydrostatischen oder mechanischen Getriebe sowie Stahl- oder Gummiketten. Diese Fahrzeuge müssen die Sicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen, und ihre Motoren unterliegen den Emissionsgrenzwerten der Verordnung (EU) 2016/1628 für Motoren in mobilen Maschinen und Geräten. Die Einfuhr in die EU erfordert eine CE-Konformitätserklärung und technische Dokumentation. Gleiskettenschlepper sind grundsätzlich nicht für den Straßenverkehr bestimmt und benötigen keine Fahrzeug-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858.

Zollrechtliche Anforderungen und Einfuhrdokumentation

Bei der Zollabfertigung von Gleiskettenschleppern (KN 8701 30) legt der Importeur eine Handelsrechnung, ein Transportdokument, eine Zollwertanmeldung und gegebenenfalls einen Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze vor. Zollsätze für Gleiskettenschlepper sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu überprüfen, da sie vom Ursprungsland abhängen und Änderungen unterliegen können. Gleiskettenschlepper als Arbeitsmaschinen unterliegen nicht der Verbrauchsteuer für Kraftfahrzeuge. Die Mehrwertsteuer wird zum Regelsatz erhoben. Bei der Einfuhr gebrauchter Schlepper aus Nicht-EU-Ländern kann eine Dokumentation zur Einhaltung der Motoremissionsnormen und zum technischen Zustand der Maschine erforderlich sein. Phytosanitäre Kontrollen können bei Schleppern angewandt werden, die mit Erde aus Ländern mit Quarantäneorganismen verunreinigt sind. Der Zollwert wird gemäß dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) bestimmt und umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze.

Markt und Einreihung von Gleiskettenschleppern

Auf dem europäischen Markt werden Gleiskettenschlepper (KN 8701 30) von Herstellern wie Caterpillar, John Deere, CLAAS, Challenger (AGCO) und Morooka angeboten. Dieses Segment umfasst sowohl große landwirtschaftliche Gleiskettenschlepper (z. B. Challenger MT800, John Deere 9RX) mit über 400 PS für Großbetriebe als auch kompakte Gleiskettenschlepper für Forst- und Kommunalarbeiten. Die korrekte zolltarifliche Einreihung erfordert die Unterscheidung von Gleiskettenschleppern gegenüber Gleiskettenbaggern (Position 8429 oder 8430) und Gleiskettentransportern (Position 8704). Entscheidendes Kriterium ist die Bestimmung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben von landwirtschaftlichen oder forstlichen Werkzeugen und Maschinen, nicht zum selbständigen Ausführen von Erdarbeiten. Bei Zweifeln an der Einreihung können Importeure eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen. Landwirtschaftliche Gleiskettenschlepper können in einigen EU-Mitgliedstaaten von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für Landmaschinen profitieren, wobei in Polen der Regelsatz gilt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Gleiskettenschlepper (KN 8701 30) als Fahrzeug zugelassen werden?
Gleiskettenschlepper sind grundsätzlich nicht für den Straßenverkehr bestimmt und müssen nicht als Straßenfahrzeuge zugelassen werden. Eine Fahrzeug-Typgenehmigung nach Verordnung (EU) 2018/858 ist nicht erforderlich. Sie müssen jedoch die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Wenn eine Fahrt auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, muss eine Sondergenehmigung für die Durchfahrt eines außergewöhnlichen Fahrzeugs bei der Straßenbaubehörde eingeholt werden.
Welche Emissionsnormen gelten für Gleiskettenschlepper?
Motoren von Gleiskettenschleppern unterliegen den Emissionsgrenzwerten der Verordnung (EU) 2016/1628 für Motoren in mobilen Maschinen und Geräten (NRMM). Die geltenden Grenzwerte hängen von der Motorleistung und dem Herstellungsdatum ab. Im Jahr 2026 müssen neue Motoren die Stufe-V-Normen erfüllen, die Grenzwerte für NOx, HC, CO, Partikel (PM) und Partikelanzahl (PN) umfassen. Die Einfuhr von Motoren, die diese Normen nicht erfüllen, ist verboten.
Wie unterscheidet man einen Gleiskettenschlepper von einem Gleiskettenbagger bei der Zolleinreihung?
Bei der Zolleinreihung ist der Verwendungszweck der Maschine entscheidend. Ein Gleiskettenschlepper (KN 8701 30) ist ein Fahrzeug zum Ziehen oder Schieben von Arbeitsgeräten mit Anhängekupplungen, Zapfwelle und Anbauvorrichtungen. Ein Gleiskettenbagger (KN 8429/8430) ist eine Maschine, die selbständig Erdarbeiten mit Schaufel oder anderem an einem Ausleger montierten Werkzeug ausführt. Bei Mehrzweckmaschinen ist der vom Hersteller definierte Hauptzweck entscheidend.